Webinar: Coronavirus - Rechtliche Auswirkungen für in China tätige Unternehmen, 11. Februar 2020
11. Februar 2020
Das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) und die massiven Maßnahmen der chinesischen Behörden zur Eindämmung der Neuinfektionen sind ohne Beispiel und haben das öffentliche Leben in vielen Städten fast zum Stillstand gebracht. Auch außerhalb des Epizentrums in Wuhan und der umliegenden Provinz Hubei wurden die Feiertage zwangsweise verlängert und Betriebe ohne Sondergenehmigung sollen die Werkstore für mindestens eine weitere Woche verschlossen halten.
Unternehmen vor Ort mussten in den vergangenen Tagen rasch entscheiden und situativ reagieren. Die massiven Notstandsmaßnahmen der chinesischen Regierung ziehen Personalausfälle, Engpässe in Lieferketten, Zusatzkosten für Schutzmaßnahmen etc. nach sich und die langfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen sind noch nicht absehbar. Bei großen wie kleinen Firmen drängt sich nun eine Vielzahl an Problemen und rechtlichen Fragen auf:
- Welche Schutzpflichten treffen Arbeitgeber und sind Betriebsschließungen sowie Sonderurlaub verbindlich?
- Sind Home-Office Lösungen zulässig und wie sieht es mit der Entlohnung aus?
- Besteht eine Rückholpflicht für nach China entsandte Arbeitskräfte?
- Haben Kunden Anspruch auf Schadensersatz bei Leistungsverzug?
- Ist das Virus ein Fall von höherer Gewalt?
Bei der Klärung dieser und weiterer rechtlicher Fragen wollen wir Sie unterstützen. Wir freuen uns daher, dass der OAV Ihnen in Kooperation mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein aktuelles Webinar „Coronavirus - Rechtliche Auswirkungen für in China tätige Unternehmen" am 11. Februar 2020 anbieten kann.
Unter folgendem Link können Sie sich die Aufzeichnung dieses Webinars anschauen:
Coronavirus - Rechtliche Auswirkungen für in China tätige Unternehmen