Investitionsgarantien im Überblick

15.02.2022

Was sind Investitionsgarantien?

Investitionsgarantien sind ein seit 1960 verfügbares, bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung zur Absicherung deutscher Direktinvestitionen im Ausland gegen politische Risiken (Enteignung, Krieg, Konvertierungs- und Transferrisiken, Zahlungsmoratorien, Bruch staatlicher Zusagen). Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgesichert.
Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.

Welche Investitionen sind garantiefähig?

Garantiefähig sind Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, beteiligungsähnliche Darlehen, Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten sowie andere vermögenswerte Rechte (z.B. Konzessionen oder Schuldverschreibungen).

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.