Adelphi: Newsticker Korea (Juni & Juli 2023)

Energiepolitische und -wirtschaftliche Informationen

01.08.2023

MOTIE reagiert auf Bedenken der Windenergiebranche zu Sondergesetz [Meldung 1/18]

Die Windenergiebranche äußerte die Befürchtung, dass einige der Inhalte des Sondergesetzes für Offshore-Wind-energie, welches die Nationalversammlung im Mai 2021 vorgeschlagen hat, den Ausbau inländischer Offshore-Windenergieprojekte in Südkorea behindern könnten. Insbesondere jene Passagen, welche Unternehmen mit be-reits bestehender Genehmigung betreffen, seien besonders hemmend. Denn laut dem vorläufigen Vorschlag müs-sen künftige Betreiber, die bereits mit dem Genehmigungsverfahren begonnen haben, bereits erteilten Genehmi-gungen zurückgeben und das Verfahren neu beginnen, um die neuen Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu erfül-len. In Bezug auf diese Sorgen erklärte nun die koreanische Regierung, dass sie bei künftigen Ausschreibungsver-fahren jene Unternehmen bevorzugen werde, welche ihre bereits erhaltenen Genehmigungen aufgrund der Einfüh-rung des Sondergesetzes zurückgeben mussten. Der Grad der Sonderbehandlung ist bis jetzt jedoch nicht näher spezifiziert. Die Betreiber*innen befürchten daher, dass die Stornierung bereits begonnener Projekte zu überflüssi-gen und verlorenen Investitionen sowie bei einigen Unternehmen zu einem vollständigen Ausstieg aus den Projek-ten führen könnte. Die Korea Wind Energy Industry Association und die Offshore-Windenergie Industrie fordern deshalb konkrete Maßnahmen, um eine Beeinträchtigung der Expansion des heimischen Offshore-Windenergie-marktes zu verhindern.

Am 7. Juni veranstaltete das Ministerium für Handel, Industrie und Energie (MOTIE) eine Informationsveranstaltung für die Windenergiebranche, um Bedenken zum vorläufigen Sondergesetzentwurf zu diskutieren. Als Antwort auf die Diskussion über den Umfang der Vorzugsbehandlung erklärte Kyung-soo Lee, Leiter der Abteilung für den Einsatz erneuerbarer Energien im MOTIE, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Gesetzentwurf noch nicht abschlie-ßend geklärt seien. Er argumentierte, dass monetäre Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen seien, da eine Bevor-zugung seitens der Regierung für die bisherigen Unternehmen ausreichen sollte, um in Ausschreibungen den Zu-schlag zu erhalten. Herr Lee wies jedoch darauf hin, dass Gegenleistungen für diejenigen, die im Ausschreibungs-verfahren nicht zum Zuge kommen, zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden könnten. Darüber hinaus prüfe MOTIE derzeit noch, welche Flächen für die industrielle Entwicklung zur Verfügung gestellt werden sollen. Schluss-endlich werden sowohl die bestehenden als auch die im Rahmen des neuen Sondergesetzes geplanten Anlagen dazu beitragen, die Ziele des „10th Basic Electricity Supply and Demand Plan“ zu realisieren.

Quelle: Energydaily, 24.05.2023, http://www.energydaily.co.kr/news/articleView.html?idxno=137246, Electimes, 7.06.2023, https://www.electimes.com/news/articleView.html?idxno=321150

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