Der internationale Wettbewerb um strategische Großprojekte braucht neue Impulse

Die deutsche Außenwirtschaftsförderung ist gut aufgestellt. Gleichwohl trifft die hiesige Wirtschaft immer öfter auf Herausforderungen, denen mit den bisherigen Mitteln nicht ausreichend begegnet werden konnte. Dazu zählen insbesondere Megaprojekte im Ausland, bei denen die Konkurrenz substantiell politisch begleitet und unterstützt wird. Die Bundesregierung hat hierfür eine Strategie beschlossen, die die Wettbewerbsbedingungen auch für Anbieter aus Deutschland verbessern soll.


Die deutsche Außenwirtschaftsförderung hat sich grundsätzlich bewährt. Die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes und die politische Flankierung leisten einen Beitrag, der sich im Engagement der deutschen Wirtschaft im Ausland widerspiegelt. Das Volumen der Exporte ist beachtlich. Die Zahl der Länder, in denen deutsche Unternehmen einen Beitrag leisten, ist sehr groß. Allerdings gibt es eine besondere Herausforderung für die deutsche Wirtschaft: Wir stellen immer wieder fest, dass sie im Wettbewerb um sehr großvolumige langfristige Projekte im Ausland nicht optimal aufgestellt ist. Die Konkurrenz – vor allem aus Asien – wird hier oft systematischer politisch unterstützt und kann umfassendere Finanzierungsangebote vorweisen. Diese Form der Unterstützung konnte das deutsche Förderinstrumentarium deutschen Anbietern bislang so nicht anbieten.

Mit dem Beschluss des vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Strategiepapiers „Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland verbessern“ vom 5. Oktober 2016 steuert die Bundesregierung hier gegen. Bundesminister Gabriel bemerkte dazu ganz richtig: „Mit den im Kabinett verabschiedeten Maßnahmen stärken wir die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen bei strategischen Großprojekten im Ausland.“ Er wies aber auch auf die dafür notwendigen Anstrengungen hin: „Hierfür werden wir uns innerhalb der Bundesregierung sowie zwischen Bundesregierung und Wirtschaft noch besser koordinieren und die bestehenden Förderinstrumente noch stärker auf den Bedarf deutscher Unternehmen fokussieren.“ Das Strategiepapier sieht vier Maßnahmenbündel für großvolumige Auslandsprojekte vor, die im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Mit dem ersten Maßnahmenbündel verbessern wir die Koordinierung der Unterstützung. Hierbei geht es insbesondere um die politische Flankierung von Projekten im strategischen Interesse der Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat Staatssekretär Machnig aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dafür zum Koordinator für Auslandsprojekte im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland ernannt. Er ist damit der politische Ansprechpartner für Regierungen im Ausland und aber auch für die deutsche Wirtschaft. Andererseits sorgt der Koordinator für eine noch effizientere Abstimmung der politischen Flankierung innerhalb der Bundesregierung. Im BMWi wird dazu eine Stabsstelle eingerichtet, die den Koordinator unterstützt. Diese umfasst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mit der Außenwirtschaftsförderung befassten Bundesministerien.

Die Abstimmung, ob ein Vorhaben als Auslandsprojekt von strategischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland eingeordnet wird, erfolgt zwischen den Bundesressorts. Die endgültige Entscheidung wird jeweils im Einzelfall durch einen besonderen Interministeriellen Ausschuss getroffen. Entscheidungskriterien sind beispielsweise ein besonderes Projektvolumen mit umfangreichen Folgeaufträgen oder technologiepolitische Aspekte. Die Entscheidungen über die Bundesgarantien selbst fallen weiterhin in den dafür zuständigen Gremien. Für einzelne Projekte wird eine Task-Force eingerichtet, deren Experten Lösungsvorschläge zur Unterstützung geben. Mit dieser Struktur stellen wir sicher, dass Dritte einen kompetenten Ansprechpartner haben und außerdem die internen Prozesse reibungslos funktionieren.

Das zweite Maßnahmenbündel betrifft die bestehenden Außenwirtschaftsförderinstrumente. Diese werden flexibilisiert und im Einzelfall noch attraktiver gestaltet. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Machbarkeitsstudien finanziert werden. Wenn die Wettbewerbssituation es erfordert, können die Garantien des Bundes auch zu 100 Prozent, d.h. unter Verzicht auf den üblichen fünf bis zehnprozentigen Selbstbehalt, übernommen werden. Damit erleichtern wir die Finanzierung der Projekte. Außerdem erweitern wir den Anwendungsbereich der Garantien für „ungebundene“ Finanzkredite (UFK). Diese nicht an deutsche Lieferungen und Leistungen gebundenen Finanzkredite können nun auch bei strategischen Großprojekten eingesetzt werden. Bereits umgesetzt haben wir auch die im Strategiepapier angekündigte erweiterte Berücksichtigung von ausländischen Zulieferungen bei Exportkreditgarantien.

Hierfür wurde ein neues, vereinfachtes Zwei-Stufen-Modell eingeführt – die sogenannte „49 PLUS Regelung“. Damit können Auslandsanteile von bis zu 49 Prozent (also lokale Kosten, die im Bestellerland entstehen sowie Zulieferungen aus Drittländern) ohne weitere Begründung in der Deckung durch eine Exportkreditgarantie berücksichtigt werden. Bei Auslandsanteilen über 49 Prozent ist eine entsprechende Begründung notwendig, über die Deckung wird im Einzelfall entschieden. Das bewährte Voranfrageverfahren – also die Vorab- Prüfung durch den Bund, ob erhöhte Auslandsanteile in der Deckung berücksichtigt werden können – wird auf Wunsch weiterhin durchgeführt. Dies bietet den Exporteuren die notwendige Planungssicherheit.

Das dritte Maßnahmenbündel sieht Verbesserungen bei den Finanzierungsinstrumenten für strategisch relevante Projekte im Einzelfall vor. In sogenannten „Matching-Situationen“ können KfW-Mittel zur Verfügung gestellt werden. „Matching“ bezeichnet eine Konkurrenzsituation, in der Anbieter außerhalb der OECD Finanzierungen zu Konditionen anbieten, die günstiger sind als von den OECD-Vorgaben gestattet. Unter bestimmten Voraussetzungen erlauben die OECD-Vorgaben hier als Reaktion ein Angebot zu vergleichbaren Konditionen. Dies erfolgt auf Grundlage der vom OECD-Konsensus vorgesehenen „CIRR“ (Commercial Interest Reference Rate). Diese wird abgeleitet aus den Refinanzierungskosten des Staates in der entsprechenden Währung mit einem Aufschlag von einem Prozent als Festzinssatz. So wird sowohl der notwendigen Flexibilität als auch den Vorgaben der EU und des Haushalts Rechnung getragen. Darüber hinaus können auch großvolumige, durch Exportkreditgarantien gedeckte Kredite im Einzelfall bei der KfW refinanziert werden.

„Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland verbessern“

 

Das vierte Maßnahmenbündel zielt auf die Intensivierung internationaler Initiativen, mit denen die nationalen Schritte verstärkt werden. Die Bankenregulierung nach Basel III und Basel IV begleiten wir im Hinblick darauf, ob die Vorgaben auch im Sinne der Außenwirtschaftsförderung sind. Ein erster wichtiger Punkt konnte dabei schon sichergestellt werden: Hermesgedeckte Forderungen werden dort künftig nicht mehr wie normale Kredite betrachtet. Staatliche Exportkreditgarantien werden gesondert untersucht, weil sie geringere Ausfallrisiken haben. Damit erleichtern wir es, Finanzinstituten die Exportkredite mit Eigenkapital zu unterlegen. Ein wichtiges Anliegen ist der Bundesregierung auch der Outreach, also das Vermitteln von OECD-Vorgaben für Nicht-OECD-Mitglieder. Grundsätzlich wäre der Beitritt weiterer Nicht-OECD-Staaten zu den OECD-Vorgaben für Exportkreditgarantien ein pragmatischer Schritt, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Deshalb werben wir hierfür insbesondere gegenüber China. Brasilien ist diesen Weg schon in der Vergangenheit gegangen: Das Land hat die Vorgaben für Flugzeugexportkredite (Sector Understanding on Export Credits for Civil Aircrafts) mitverhandelt und ist ihnen beigetreten. Daneben sieht das Strategiepapier auch das Erarbeiten neuer Exportkreditvorgaben mit den Nicht-OECD-Mitgliedern vor. Hieran arbeitet die International Working Group on Export Credits, in der die OECD-Teilnehmer mit Nicht-OECD-Ländern wie China, Brasilien und Indien Vorgaben für Exportkreditgarantien aufstellen. Auch dies ist ein wichtiger Schritt für gleiche Rahmenbedingungen mit Wettbewerbern
außerhalb der OECD.

Mit den Maßnahmenbündeln des Strategiepapiers verbessern wir die Unterstützung für großvolumige Projekte maßgeblich. Die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Anbieter werden gegenüber der ausländischen, meist asiatischen Konkurrenz bei strategischen Großprojekten im Ausland deutlich gestärkt. Es geht uns auch um den intensiven Dialog mit den Unternehmen, um eine längerfristige und strategischere Herangehensweise an künftige strategische Großprojekte zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

Brigitte Zypries

Brigitte Zypries ist seit Ende Januar 2017 Bundeswirtschaftsministerin.

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