Indien-Reise Bundeskanzler Scholz
24. February 2023 - 26. February 2023, Indien
Bundeskanzler Olaf Scholz wird vom 24. bis 26. Februar 2023 in Begleitung einer Wirtschaftsdelegation nach Indien reisen. Die Abreise erfolgt voraussichtlich am Abend des 24. Februar von Berlin mit dem Regierungsflugzeug. Die Rückkehr ist für den späten Abend des 26. Februar vorgesehen.
Der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA) wurde vom Bundes-kanzleramt gebeten, interessierte Unternehmen auf die Möglichkeit der Mitreise aufmerksam zu machen und eine Interessentenliste zusammenzustellen. Diese Möglichkeit ist ausschließlich Inhaberinnen / Inhabern, Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsführerinnen / Geschäftsführern vorbehalten. Interessenten sind angehalten, die beigefügte Interessenbekundung elektronisch im Forms-Format
bis zum 20. Januar 2023, 10:00 Uhr
auszufüllen. Das Forms-Formular finden Sie hier:
LINK ABGELAUFEN
Die abgefragten Informationen dienen als Grundlage für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch das Bundeskanzleramt und werden vertraulich behandelt. Bitte teilen Sie uns Projekte Ihres Unternehmens in Indien mit, bei denen aus Ihrer Sicht eine Unterstützung durch die Bundesregierung hilfreich wäre.
Bitte beachten Sie:
- Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung der Delegation sowie die Mitreise erfolgt durch das Bundeskanzleramt.
- Die Interessenbekundung ist verbindlich. Im Falle einer Einladung ist ein Rücktritt von der Reise nicht vorgesehen.
- Delegationsmitglieder, die zum Mitflug eingeladen werden, nehmen bindend an Hin- und Rückflug teil, eine eigenständige Rückreise ist nicht möglich.
- Nur Unternehmen mit vollständig ausgefülltem und elektronisch übermitteltem Interessenbekundungsformular können in den Kreis der Bewerber aufgenommen werden.
- Angaben zum Unternehmen und zu Projektinteressen bitte zwingend im Forms-Formular eintragen.
- Die separat beigefügte Antikorruptionserklärung muss ausgedruckt und unterschrieben per Post gesendet werden an APA, c/o BDI, Frau Gerloff, Breite Str. 29, 10178 Berlin.
- Im Falle einer Teilnahme sind die anfallenden Kosten für den Flug zu tragen.
Eine Einladung zur Mitreise erfolgt durch das Kanzleramt. Dann werden auch die Interessentinnen und Interessenten, die nicht zur Mitreise eingeladen werden können, informiert. Mitreiseinteressierte sind gehalten, sich den Terminkalender bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens geblockt zu halten.
Den Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmern werden im Vorfeld der Reise weitere Informationen zum Programm und den Flügen mitgeteilt. Ein endgültiges Programm sowie eine Delegationsbroschüre erhalten die Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei Abflug der Kanzlermaschine. Soweit sich die Rahmendaten ändern oder die Reise – ggf. auch kurzfristig – ganz oder teilweise abgesagt wird, übernimmt die Bundesregierung keine Kosten für beispielsweise Hotel, Flug, Visakosten und Stornierungsgebühren.